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Was ist die SCHUFA?
In Deutschland kommt kaum eine Kreditvergabe ohne eine SCHUFA-Anfrage zu Stande. Aber was verbirgt sich eigentlich hinter dieser ominöse Abkürzung?
Die SCHUFA Holding, die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung” ist ein privates Unternehmen, das Daten über die Kreditwürdigkeit von Personen sammelt. Die SCHUFA stellt dabei keine eigenen Recherchen an, sondern verlässt sich auf die eingereichten Daten der Vertragspartner (Banken, Versicherungsgesellschaften, Telekommunikationsunternehmen, Kaufhäuser, etc.). Zudem wird von der SCHUFA auch das Schuldnerverzeichnis der deutschen Amtsgerichte ausgewertet.
Das Geschäftsziel
Ziel der SCHUFA ist es:
- Vertragspartner vor Kreditausfällen und
- Verbraucher vor einer Überschuldung zu schützen.
Die Geschichte
Erstmals umgesetzt wurde die Idee in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts. Die Berliner Städtische Elektrizitäts AG (BEWAG) lieferte damals Kochplatten und Kühlschränke aus. Um den Käufern eine Ratenzahlung zu ermöglichen, erstellte die BEWAG eine Liste, in der jeder Kunde positiv aufschien, der seine Raten regelmäßig bezahlte. Die Idee bewährte sich und so gründete man 1927 die SCHUFA als unabhängige Datensammelstelle.
Datenvolumen
Nach Angaben des letzen Jahresberichts (2009) verwaltet die SCHUFA rund 462 Millionen Informationen und Daten von ca. 66 Millionen Personen. Jährlich werden mehr als 100 Millionen Auskünfte an 6.000 Vertragspartner erteilt und die Eigenanfragen von rund einer Million Verbraucher bearbeitet.
Geschäftsmodell
Die Datenauskunft der SCHUFA beruht auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Einerseits gibt die SCHUFA ihren Vertragspartnern Informationen über das Kreditverhalten der Verbraucher weiter. Andererseits erhält die SCHUFA im Gegenzug bei jeder neuen Kreditanfrage weitere Informationen zur jeweiligen Kreditbiografie der Verbraucher.
Bei ihren Vertragspartnern unterscheidet die SCHUFA zwischen A- und B-Partnern. Banken, Sparkassen und Kreditkartenunternehmen werden als A-Vertragspartner eingestuft, Versandhandels- und Telekommunikationsunternehmen als B-Partner. B-Vertragspartner erhalten Informationen über Zahlungsstörungen, nicht aber über den Bereich, aus dem diese stammen.
Gespeicherte Daten
Die SCHUFA speichert:
- Angaben zur Person (Namen, Geburtsdaten, Adressen)
- Daten über Bank- und Mobilfunkkonten, Leasingverträge und Kreditkarten, über Kredite, Bürgschaften und Ratenzahlungsgeschäfte
- damit zusammenhängende Daten wie Kreditlaufzeiten
- Zahlungsstörungen oder Kündigungen
- den Einzug einer Kreditkarte
- Kontosperren
- Vollstreckungsmaßnahmen (Offenbarungseide, Eröffnungen diverser Insolvenzverfahren, etc.)
Fristen der Datenaufbewahrung
Sofort gelöscht werden:
- Bürgschaften nachdem die Hauptschuld beglichen ist
- Giro- und Kreditkartenkonten, wenn das Konto vom Kunden aufgelöst wurde
Nach 10 Monaten:
- Angaben über Anfragen
Nach 3 Jahren:
- Angaben über Kredite (drei Kalenderjahre nachdem das Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde)
- Daten über Geschäfte, die nicht vertragsgemäß abgewickelt wurden, wenn alle Forderungen beglichen sind
- Kundenkonten des Handels
- Schuldnerverzeichnisdaten der Amtsgerichte

