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Kreditvermittler
Kreditvermittler können Kreditsuchenden in bestimmten Fällen bei der Suche nach einem passenden Kredit helfen. Bei Angeboten, die eine Vermittlung trotz negativer SCHUFA-Einträge oder ohne SCHUFA-Auskunft versprechen, ist jedoch Vorsicht geboten.
Die Suche nach einem Darlehen gestaltet sich gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht immer einfach. Kreditvermittler versprechen, Darlehnssuchenden bei der Suche nach einem Kredit zu helfen – auch und insbesondere jenen, die ungünstige Kreditvoraussetzungen wie bspw. einen negativen SCHUFA-Eintrag haben. Aber:
- Wer sind eigentlich Kreditvermittler?
- Können sie ihre Versprechen halten?
- Welche Rechte habe Kunden?
Wer sind Kreditvermittler ?
Kreditvermittler sind im Grunde Makler, die gewerblich Darlehen an Kreditsuchende, also Kreditnehmer, vermitteln. In Deutschland müssen Kreditvermittler eine ganze Reihe von rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, damit sie ihr Gewerbe ausüben dürfen:
- die Tätigkeit der Kreditvermittlung muss gewerblich ausgeübt werden, d.h. es bedarf eines kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetriebs, der auf eine dauerhafte und gewinnorientierte Tätigkeit eingerichtet ist.
- die Erlaubnis (nach § 34c der Gewerbeordnung) der zuständigen Behörde (üblicherweise das Gewerbeaufsichtsamt)
- die für diese Erlaubnis vorausgesetzten geordneten Vermögensverhältnisse und die notwendige Zuverlässigkeit des Antragstellers (Kreditvermittlers)
Kreditvermittler – wann sind sie hilfreich?
Kreditvermittler haben landläufig nicht den besten Ruf – und das manchmal auch zurecht. Seriöse Kreditvermittler können für Kreditsuchende aber durchaus hilfreich sein, etwa:
- wenn ein Kreditantrag auf den ersten Blick ohne guten Grund abgelehnt wird.
- wenn es darum geht, bessere bzw. besondere Kreditbedingungen wie längere Laufzeiten oder höhere Kreditsummen zu verhandeln.
- wenn man als Selbstständiger auf der Suche nach einem Darlehen ist.
In diesen Fällen können seriöse Kreditvermittler auf Grund ihrer genauen Kenntnis des Kreditmarktes und ihrer oft sehr guten Kontakte zu den Kreditgebern die Chancen auf eine Kreditvermittlung durchaus erhöhen.
Vorsicht ist allerdings geboten, wenn Kreditvermittler versprechen:
- trotz eines negativen SCHUFA-Eintrags,
- einer schlechten Einkommenssituation oder
- ohne eine SCHUFA-Anfrage einen Kredit vermitteln zu können.
Verbraucherschutz und Kreditvermittler
Kommt es zu einem Kreditabschluss über einen Kreditvermittler, dann schließt der Kreditnehmer zwei Verträge ab:
- einen Darlehensvermittlungsvertrag (Kreditvermittler) und
- einen Kreditvertrag (Kreditgeber)
Wichtig ist hier! Die Kreditvermittlung ist erst dann rechtsgültig, wenn das Darlehen ausgezahlt ist (§ 655c BGB). Die Zahlung der üblichen Vermittlerprovision erfolgt also erst im Anschluss und wird vom Kreditvermittler mit dem Kreditgeber abgerechnet, sodass üblicherweise für den Kreditnehmer keine zusätzlichen Kosten anfallen. Forderungen von Vorabvergütung sind aber in jedem Fall rechtlich unzulässig.
Besondere Rechte genießt der Kreditnehmer zudem, wenn der Kreditvermittlungsvertrag unter besonderen Umständen (bspw. im Fernabsatz (Telefon, Internet) oder Hausbesuch) zustande kam (Widerrufsrecht gemäß §§ 312 BGB).

