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Bundespräsident Wulff – Vorteilsnahme bei Krediten

Montag, 23. Januar 2012

Die Vorteilsnahme ist für Amtsträger eine strafbare Handlung, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von maximal 3 Jahren geahndet wird. Ob im “Fall Wulff” wegen Annahme eines zinsgünstigen Kredits dieser Straftatbestand besteht, ist allerdings umstritten.

Der Vorwurf der Vorteilsnahme schlägt derzeit in Deutschlands Medien täglich neue Wellen. So steht niemand geringerer als Bundespräsident Christian Wulff unter dem Verdacht, sich noch als niedersächsischer Ministerpräsident bei der Annahme eines Kredits der illegalen Vorteilsnahme schuldig gemacht zu haben.

  • Aber was hat es mit dem Delikt der Vorteilsnahme auf sich?
  • Und durch welches Verhalten könnte sich der Bundespräsident dieses Delikts schuldig gemacht haben?

Die Vorteilsnahme – ein Korruptionsdelikt

Die Vorteilsnahme ist nach § 331 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) eine strafbare Handlung. Der Tatbestand der Vorteilsnahme ist dann erfüllt, wenn ein Amtsträger für die Ausübung seines Dienstes von Dritten einen Vorteil:

  • fordert,
  • sich versprechen lässt oder
  • annimmt.

Ist die Dienstausübung darüber hinaus noch rechtswidrig, erfüllt die Straftat sogar den schwerwiegenderen Tatbestand der Bestechlichkeit (§ 332). Während für die Bestechlichkeit eine Freiheitsstrafe von höchstens fünf Jahren steht, wird die Vorteilsnahme entweder mit:

  • einer Geldstrafe oder
  • einer Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren geahndet.

Die Grenzen zwischen einer für Amtsträger legalen Spendenwerbung und der strafbaren Vorteilsnahme sind seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Kremendahl-Urteil) aus dem Jahre 2004 sehr strikt gezogen. Strafbar ist nach Ansicht des BGH bereits die Annahme von Spenden, die „den Eindruck der Käuflichkeit in seiner Amtsführung nach Wiederwahl erwecken.“

Die Vorteilsnahme im Fall des Bundespräsidenten

In Falls des Bundespräsidenten besteht der Verdacht auf eine Vorteilsnahme derzeit auf Grund von drei Ereignissen:

  • Wegen eines Urlaubs in Italien 2008, als sich Wulff mit in der Villa von Wolf-Dieter Baumgartl aufhielt, der Aufsichtsratsvorsitzender der Talanx-Lebensversicherungsgruppe ist. Wulff hatte sich zuvor in Niedersachsen für eine Steuerfreiheit bei Lebensversicherungen stark gemacht.
  • Wegen eines zinsgünstigen Privatkredits, den Wulff 2008 von der Unternehmersgattin Edith Geerkens erhielt (500.000 Euro). Ihr Mann begleitet Wulff nachher auf drei Auslandsreisen, allerdings hat dieser die Reisen bezahlt.
  • Wegen eines zinsgünstigen Darlehens der BW-Bank, mit dem Wulff den obigen Kredit 2010 ersetzte. Wulff war zuvor als VW-Aufsichtsratsmitglied in die Rettung von Porsche involviert. Der Autohersteller ist einer der wichtigsten Kunden des Mutterkonzerns der BW-Bank, der LBBW-Bank.

Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft bekanntgegeben, dass sie gegen Wulff in diesen Fällen keine Ermittlungen aufnehmen will. Ein Gutachten des Strafrechtsexperten Hans Herbert von Arnim kommt allerdings zu dem Schluss, dass die “Grenzen der Strafbarkeit” überschritten sind.

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