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Mietkautionsversicherung als Alternative zur Mietkaution

Als Mietkaution bezeichnet man eine Sicherheit, die ein Mieter in Form einer Barkaution, eines Sparbuch, Kautionskonto, einer Mietkautionsversicherung, Kautionsversicherung oder Bürgschaft bei seinem Vermieter zu hinterlegen hat. Die Kaution wird daher auch als Mietsicherheit bezeichnet. Die Mietkaution dient dazu, dass dem Vermieter Entschädigungen im Falle von ausstehenden Mieten oder Nebenkosten, im Falle von Reparaturen bei mutwilliger Beschädigung oder bei nicht vereinbarter Nutzung des Wohnraumes zustehen. Auch Prozesskostenerstattungsansprüche werden durch die Kaution beglichen. Im Regelfall behalten sich Vermieter aber das Recht vor, vom Mieter eine Mietsicherheit zu verlangen, damit bei einem preislich gebundenem Wohnraum Ansprüche bei unterlassenen Reperaturen oder Schäden abgesichert werden können.

Zwar gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, dass ein Mieter eine Mietsicherheit zu leisten hat, aber im Regelfall ist die Mietkaution ein fester Bestandteil von Mietverträgen. Einzig bei Wohnungen, die mit sogenannten Wohnungsfürsorgemittel speziell für im öffentlichen Dienst Beschäftigte subventioniert sind, ist ein Anspruch auf eine Mietkaution rechtlich gesehen unwirksam und somit nicht gestattet. Der Vermieter hat bei einem normalen Mietverhältnis nicht das Recht, dass dem Mieter bei einem Ausbleiben der Mietkautionszahlung ohne Frist gekündigt werden kann. Nur über den gerichtlichen Weg kann ein Vermieter seine Ansprüche auf eine Mietsicherheit dann geltend machen.

Im deutschen Mietrecht gibt es verschiedene Festlegungen zur Mietsicherheit, die verschiedene gesetzliche Einschränkungen beinhalten. So ist die Höhe einer Mietkaution auf das maximal Dreifache einer Kaltmiete beschränkt. Weiterhin kann der Mieter diese Kaution in drei gleichen Monatsraten ableisten. Die Zahlung der Mietkaution ist mit Beginn des Mietverhältnisses fällig. Ebenso gibt es zur Anlage der Mietkaution eine Regelung. Konnte die Mietsicherheit bis zum Jahr 2001 nur als normale Spareinlage mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten angelegt werden, so ist mittlerweile die Möglichkeit gegeben, dass sich der Mieter mit dem Vermieter auf eine der bestehenden Investionsoptionen einigen kann und die Mietkaution nicht mehr nur als Spareinlage angelegt werden muss. Ausgenommen von gesetzlichen Regelungen zur Höhe der Mietkaution sind gewerbliche Mietverträge. Hier wird die Sicherheit frei zwischen den beiden Parteien verhandelt.

Die Formen an möglichen Mietsicherheiten sind verschieden. So gelten sowohl Barkautionen, Verpfändungen, Sicherungsabtretungen oder auch eine Bürgschaft genauso als Mietsicherheit wie eine Kautionsversicherung, auch Mietkautionsversicherung genannt. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass man die verschiedenen Formen an Mietsicherheiten miteinander kombinieren kann, solange die Gesamthöhe der zu leistenden Mietkaution gewährleistet ist. So kann man zum Beispiel eine Kautionsversicherung oder Mietkautionsversicherung mit einer Bürgschaft mischen, oder aber ein Sparbuch mit einem Kautionskonto. Auch kann man ein Kautionskonto mit einer Kautionsversicherung oder ein Sparbuch mit einer Bürgschaft mischen.

Neben der Zahlung der Kaution auf ein Sparbuch oder Kautionskonto ist die Kautionsversicherung die gängigste Form zur Ableistung der Mietsicherheit. Eine Mietkautionsversicherung beinhaltet die Befreiung des Mieter von der eigentlichen Hinterlegung einer Kaution auf ein Sparbuch oder auf ein Kautionskonto gegen Zahlung einer jährlichen Prämie an die Mietkautionsversicherung. Zur Rechtmäßigkeit einer Kautionsversicherung wird diese beim Vermieter nach Inkraft-Treten hinterlegt, vorausgesetzt der Mieter verfügt über ausreichende Bonität oder eine Bürgschaft. Wenn das Mietverhältnis endet und dem Mieter keine Schadensansprüche vom Vermieter gestellt worden, dann wird die Versicherung im Regelfall gekündigt. Wenn es allerdings zu Schadensersatzforderungen kommen sollte, dann bekommt der Vermieter sein Geld als Form der Garantiezahlung von der Versicherung, während der Mieter die eigentliche Kautionssumme an die Versicherung zu zahlen hat.